Die I. Strafkammer überprüft als zweite Instanz bezirksgerichtliche Entscheide in Strafsachen, die mit Berufung angefochten werden. Für die I. Strafkammer des Obergerichts suchen wir per 1. Oktober 2022 oder nach Vereinbarung, vorerst befristet auf zwölf Monate, eine/n
Als Gerichtsschreiber/in wirken Sie in enger Zusammenarbeit mit dem/der Prozessreferenten/in aktiv bei der Vorbereitung und Redaktion von Entscheiden mit, welche Ihnen teilweise auch zur selbständigen Antragstellung übertragen werden. Sie nehmen mit beratender Stimme an den Gerichtsverhandlungen teil und führen das Sitzungsprotokoll. Ausserdem werden Sie mit der selbständigen Bearbeitung von schriftlichen Berufungsverfahren und ausgewählten prozessleitenden Entscheiden betraut.
Wichtigste Voraussetzungen für diese interessante und anspruchsvolle Aufgabe sind - nebst Erfahrung als Gerichtsschreiber/in an einem Bezirksgericht des Kantons Zürich - vor allem fundierte Kenntnisse im Strafrecht, ein gewandter schriftlicher Ausdruck sowie die Fähigkeit, selbständig, speditiv und exakt zu arbeiten. Das Anwaltspatent wird nicht vorausgesetzt. Ausserdem wünschen wir uns eine teamorientierte, hilfsbereite und positive Persönlichkeit.
Nebst einem lehrreichen, spannenden Einblick in die Rechtsprechungstätigkeit einer zweiten Instanz, bieten wir Ihnen ein attraktives Weiterbildungsangebot, ein angenehmes Arbeitsklima in einem eingespielten Team und einen zentralen Arbeitsplatz im Herzen der Altstadt.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Leitende Gerichtsschreiberin, lic. iur. Claire Brenn (Tel. 044 257 91 91), gerne zur Verfügung. Ihre Bewerbung reichen Sie bitte mit den üblichen Unterlagen (inkl. Strafregisterauszug) bis zum 10. Oktober 2022 ein.