
An die Funktion einer Ersatzoberrichterin oder eines Ersatzoberrichters stellen wir folgende Anforderungen:
- Vertiefte Kenntnisse des materiellen Zivil- und Strafrechts sowie des Zivil- und Strafprozessrechts
- Bereitschaft zu Einsätzen auf den Zivil- und Strafkammern sowie dem Handelsgericht
- Mehrjährige Tätigkeit an einem Gericht
- Erfahrung in richterlicher Funktion
- Vertrautheit und sicherer Umgang mit juristischen Fragestellungen und Problemlösungen
- Fähigkeit zur vertieften Auseinandersetzung mit schwierigen Rechtsfragen und komplizierten Sachverhalten sowie Fähigkeit, diese auf das Wesentliche zurückzuführen und verständlich darzustellen
- Verhandlungsgeschick, sicheres Auftreten, Sozialkompetenz, Durchsetzungsvermögen und Entscheidungsfreude
- Einsatzbereitschaft, Ausdauer und Belastbarkeit; erwartet wird der jährliche Einsatz an mindestens vier Verhandlungstagen auf den Strafkammern oder die Bearbeitung von drei bis vier Zivilverfahren bzw. eine Kombination solcher Einsätze mit einem Aufwand von ca. 15 bis 20 Arbeitstagen im Jahr.
- Kommunikations- und Teamfähigkeit
- Stimmberechtigung im Kanton Zürich
- Einwandfreier Leumund
Die Besoldung richtet sich nach dem Beschluss des Kantonsrates über die Festsetzung der Besoldungen der Mitglieder des Obergerichts vom 22. April 1991 (LS 212.53).
Die Wahl von Ersatzoberrichterinnen und Ersatzoberrichter des Obergerichts erfolgt durch den Kantonsrat (Art. 75 KV). Für die ausgeschriebenen Stellen steht dem Obergericht ein Vorschlagsrecht zu (§ 35 Satz 2 GOG). Die Wahlvorschläge werden der Justizkommission des Kantonsrates zur Prüfung der Kandidaturen und Antragstellung an den Kantonsrat unterbreitet (§ 49c Abs. 3 KRG).
Ihre Bewerbung senden Sie mit den üblichen Unterlagen, einer Wohnsitzbestätigung und einem Strafregisterauszug bis zum 8. Juni 2022 an das Obergericht des Kantons Zürich, Remo Graf, Chef Personal und Bildung, Postfach, 8021 Zürich. Für weitere Auskünfte steht Ihnen der Generalsekretär, lic. iur. Alberto Nido (Tel. 044 257 91 91), gerne zur Verfügung.