Die III. Strafkammer des Obergerichts behandelt zur Hauptsache Rechtsmittel (Beschwerden), welche etwa gegen Entscheide unterer Instanzen oder Verfügungen der Staatsanwaltschaften ergriffen werden. Das Verfahren ist in aller Regel schriftlich. Für die III. Strafkammer des Obergerichts suchen wir per sofort oder nach Vereinbarung, befristet für ein Jahr, eine/n
Die III. Strafkammer wirkt als Beschwerdeinstanz im Sinne der Schweizerischen Strafprozessordnung. In der Hauptsache hat sie als Rechtsmittelinstanz Beschwerden im Sinne von Art. 393 ff. StPO zu behandeln. Daneben entscheidet sie erstinstanzlich über Ausstandsbegehren nach Art. 59 Abs. 1 lit. b StPO und Ermächtigungsgesuche nach Art. 7 Abs. 2 lit. b StPO i.V.m. § 148 GOG.
Als Gerichtsschreiber/in der III. Strafkammer obliegt Ihnen die selbständige Bearbeitung der genannten Geschäfte mit Antragstellung zuhanden der an den Entscheidungen mitwirkenden Richterinnen und Richter sowie – in sehr seltenen Fällen – die Teilnahme und Protokollführung an mündlichen Verhandlungen des Gerichts.
Wichtigste Voraussetzung für diese interessante und anspruchsvolle Aufgabe sind neben der Erfahrung als Gerichtsschreiber/in an einem Bezirksgericht sehr gute fachliche Kenntnisse - insbesondere im Straf- und Strafprozessrecht - und die Fähigkeit, selbständig, speditiv und auch unter hohem Zeitdruck zu arbeiten.
Unsererseits bieten wir Ihnen einen gründlichen Einblick in die Rechtsprechungstätigkeit einer zweiten Instanz,ein angenehmes Arbeitsklima in einem eingespielten Team und einen zentralen Arbeitsplatz im Herzen der Altstadt.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Leitende Gerichtsschreiberin, lic. iur. Angelika Nierhoff Dewitz (Tel. 044 257 91 91), gerne zur Verfügung. Ihre Bewerbung reichen Sie mit den üblichen Unterlagen (inkl. Strafregisterauszug) bitte bis zum 9. April 2020 ein.