
Ein Auditorat am Bezirksgericht Hinwil ermöglicht Personen mit abgeschlossenem Studium den Einstieg in die Rechtspflege. Es dauert in der Regel ein Nettojahr (14 Monate) und wird als Praxisjahr im Sinne der Zulassungsbedingungen für die Anwaltsprüfung im Kanton Zürich angerechnet
Das Bezirksgericht Hinwil beschäftigt neun Auditor/innen. Im Rahmen des Auditorats erhalten Sie Einblick in alle Tätigkeitsbereiche eines erstinstanzlichen Gerichts. Sie unterstützen unsere Gerichtschreiber/innen sowohl im juristischen als auch im administrativen Tagesgeschäft. Durch die Teilnahme an Verhandlungen, die teils selbständige Fallbearbeitung sowie die Redaktion von Entscheiden und Urteilsbegründungen erhalten Sie einen Einblick ins Prozessrecht, Zivilrecht (z.B. Forderungen, Familien-, Arbeits- und Mietsachen), Strafrecht sowie Schuldbetreibungs- und Konkursrecht.
Zulassungsvoraussetzungen (§ 2 AudVO):
- Abgeschlossenes juristisches Studium
- Sehr gute Kenntnisse der Amtssprache
- Guter Leumund (Strafregisterauszug)
- Handlungsfähigkeit (Handlungsfähigkeitszeugnis)
- Vielseitiger und interessanter Start in die Zürcher Zivil- und Strafrechtspflege
- Umfassender Einblick in die Zuständigkeit eines erstinstanzlichen Gerichts
- Breit gefächertes Aus- und Weiterbildungsangebot
- Junges bzw. jung gebliebenes und motiviertes Team sowie kollegiales und familiäres Arbeitsumfeld
- Aussicht auf eine längere Tätigkeit am Bezirksgericht Hinwil und eine Karriere in der Zürcher Justiz durch Beförderung zum/zur Gerichtsschreiber/in